Die systematische Aufstellung einer (rollierenden) Liquiditätsplanung ist in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) noch immer eher die Ausnahme als die Regel. Oft wird eine Liquiditätsplanung überhaupt sogar erst dann aufgestellt, wenn es schon fast zu spät ist (nämlich durch den vorläufigen Insolvenzverwalter).
Es existieren dabei sehr gute Gründe dafür, dass auch kleine und mittlere Unternehmen eine regelmäßige Liquiditätsplanung aufstellen müssen. Man kann zwischen betriebswirtschaftlichen Gründen einerseits und rechtlichen Vorgaben durch Gesetz andererseits unterscheiden.
Betriebswirtschaftliche Notwendigkeit
Die tatsächliche Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens ist der häufigste Grund für die Beantragung eines Insolvenzverfahrens. Eine regelmäßige Liquiditätsplanung könnte zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit eines Unternehmens beitragen, wenn frühzeitig mögliche Liquiditätsengpässe erkannt und gezielt durch geeignete Maßnahmen beseitigt werden. Der wichtigste betriebswirtschaftliche Grund für eine Liquiditätsplanung ist deshalb die Vermeidung einer Zahlungsunfähigkeit und daraus folgend die Vermeidung eines Insolvenzverfahrens sowie die Reduktion haftungsrechtlicher Risiken.
„Die Vermeidung der Zahlungsunfähigkeit ist der wichtigste betriebswirtschaftliche Grund für die Aufstellung einer Liquiditätsplanung“
Darüber hinaus kann eine Liquiditätsplanung zur Unterstützung und Bewertung betriebswirtschaftlicher Entscheidungen herangezogen werden. Eine Liquiditätsplanung kann im Rahmen des betrieblichen Risikomanagements beispielsweise dabei helfen, mögliche Risiken frühzeitig zu identifizieren und Maßnahmen zur Eliminierung dieser Risiken einzuleiten. Auch im Rahmen von Investitionsentscheidungen kann eine Liquiditätsplanung zur Bewertung der Realisierbarkeit und Vorteilhaftigkeit verschiedener Investitionsalternativen herangezogen werden.
Neben der Analyse und Bewertung leistungswirtschaftlicher Entscheidungen, kann eine Liquiditätsplanung auch dazu beitragen, den finanzwirtschaftlichen Bereich eines Unternehmens zu stärken. Sie kann beispielsweise zu einer Verbesserung der Kreditwürdigkeit bei Banken führen. Wenn das Unternehmen praktisch nachweist, dass Zahlungsverpflichtungen jederzeit pünktlich erfüllen werden können, verbessert sich die interne Bewertung des Unternehmens durch die finanzierenden Banken und andere Finanzinstitute. Dadurch entsteht häufig ein leichterer Zugang zu Finanzierungen und eine Verbesserung angebotener Finanzierungskonditionen.
Rechtliche Notwendigkeit
Erfahrungsgemäß scheuen kleine und mittlere Unternehmen häufig den Aufwand zur Aufstellung einer Liquiditätsplanung, weil aus ihrer Sicht der betriebswirtschaftliche Nutzen im Vergleich zum erforderlichen Aufwand unverhältnismäßig erscheint.
„Die Aufstellung einer Liquiditätsplanung ist seit 1. Januar 2021 für alle haftungsbeschränkten Unternehmen rechtlich verpflichtend“
Mit dem Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (kurz StaRUG), das seit dem 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist, kann sich diese Situation aber schnell ändern. Das StaRUG sieht nämlich die Implementierung eines Systems zur Krisenfrüherkennung sowie insgesamt ein Krisenmanagement für alle haftungsbeschränkten Unternehmen vor. Demnach werden die Geschäftsleiter von haftungsbeschränkten Unternehmen zur Überwachung von Entwicklungen verpflichtet, die zu ihrer Bestandsgefährdung führen können.
Das zu installierende System muss der Komplexität des Geschäftsmodells und der Größe und Struktur des Unternehmens angemessen sein. Insofern kann es zwar Erleichterungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geben. Das Risikoüberwachungssystem muss aber mindestens dabei helfen, eine Insolvenz des Unternehmens zu vermeiden beziehungsweise eine frühe Verfahrenseinleitung zu ermöglichen. Aus diesem Grund ist zumindest die Aufstellung einer Liquiditätsplanung für alle haftungsbeschränkten Unternehmen seit dem 1. Januar 2021 auch rechtlich verpflichtend. Aus haftungsrechtlicher Sicht kommt der Dokumentation der Planungsannehmen eine bedeutende Rolle zu.
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